Pfändungsfreigrenzen

Der Pfändungsbetrag richtet sich nach dem Nettoeinkommen der betroffenen Person. Der Pfändungsfreibetrag erhöht sich je nach Anzahl der unterhaltsberechtigen Personen. Diese ändert sich jährlich.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen Auskunft, welcher Netto-Betrag Ihnen sicher übrigbleibt.

Anzahl der unterhaltsberechtigten PersonenPfändungsfreigrenze ab 1. Juli 2024*
keine unterhaltsberechtigte Person1.499,99 €
1 unterhaltsberechtigte Person2.059,99 €
2 unterhaltsberechtigte Personen2.369,99 €
3 unterhaltsberechtigte Personen2.679,99 €
4 unterhaltsberechtigte Personen2.999,99 €
5 unterhaltsberechtigte Personen3.309,99 €
* monatlich verbleibendes Nettoeinkommen

Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2024

nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024)